Welche Rechtsform hat das RECOVERY COLLEGE AUGSBURG?

Das RECOVERY COLLEGE AUGSBURG startet als gemeinnützige Unternehmergesellschaft gUG (haftungsbeschränkt). Die Unternehmergesellschaft ist eine Sonderform der GmbH und unterliegt denselben rechtlichen Bestimmungen.
Geschäftsführer ist Stefan Porkert. Die Gesellschaft ist im Handelsregister Augsburg eingetragen: HRB 38228.

Ausführliche Informationen zur Unternehmergesellschaft erhalten Sie hier:
https://www.aachen.ihk.de/recht/rechtsinformationen/aktuelle-dokumente-zum-thema-recht/unternehmergesellschaft-607432

Was ist eine gemeinnützige Unternehmergesellschaft (gUG)?

Eine gUG ist eine gemeinnützige Unternehmergesellschaft (UG) und damit – wie eine GmbH – eine haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaft. Eine UG ist eine Sonderform der GmbH, eine sogenannte kleine GmbH. Die UG wurde vom Gesetzgeber als Pendant zur englischen Limited (Ltd.) geschaffen, um schnelle und weniger kapitalintensive Gründungen nach deutschem Recht zu ermöglichen. Eine UG unterliegt grundsätzlich denselben gesetzlichen Bestimmungen wie eine GmbH. Das bedeutet z. B. die gesetzlich vorgeschriebene Bilanzierungs- und Veröffentlichungspflicht. Eine gUG kann über Stammkapitalerhöhungen sukzessive zur vollwertigen gGmbH ausgebaut werden. Dies ist auch das Ziel der RECOVERY COLLEGE AUGSBURG gUG.
Beispiel für eine gemeinnützige GmbH:
Das Berufsbildungszentrum Augsburg ist eine gGmbH.

Warum ist das RECOVERY COLLEGE AUGSBURG (RCA) ein Unternehmen (gUG) und kein Verein?

Die gUG oder auch die gGmbH boomt: Immer mehr Unternehmen mit gemeinnützigen Zielen nutzen diese speziellen Gesellschaftsformen. In den Großstädten ist ihre Zahl von 2011 bis 2013 um 29 Prozent (Berlin) und 17 Prozent (Hamburg) gestiegen! Etwa jeder Dritte der etwa 2,6 Millionen Beschäftigten in gemeinnützigen Organisationen arbeitet inzwischen in einer gGmbH, so zeigt eine aktuelle Erhebung des Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB).

Der Gründer des RECOVERY COLLEGE AUGSBURG war jahrelang in unterschiedlichen Funktionen für gemeinnützige Vereine tätig und hat dabei auch viele Nachteile von Vereinsstrukturen kennenlernen müssen. Beispielsweise die Organisation und Verwaltung eines Vereins sind sehr zeitaufwändig. Vorstände müssen gewählt, Vorstandssitzungen abgestimmt und einberufen werden, Mitglieder- und Jahreshauptversammlungen müssen vorbereitet und abgehalten werden. Wichtige Abstimmungsprozesse gestalten sich deshalb oftmals als zäh und schwierig.
Auch Personalwechsel in Vereinsvorständen, die häufig auch innerhalb von Wahlperioden stattfinden, sind für den kontinuierlichen Aufbau und die konsequente Zielverfolgung von Nachteil.
Darüber hinaus können auch einzelne Mitglieder, falls sie mit den Entscheidungen des Vereinsvorstandes nicht einverstanden sein sollten, den Geschäftsbetrieb und die Vorstandsarbeit extrem erschweren.
All diese Ereignisse und Vorgänge, die in der Natur einer Vereinsstruktur begründet sind, binden wertvolle und meistens knappe Ressourcen an Zeit und Arbeitskraft, die dann für die eigentliche Projektarbeit fehlt.

Eine gUG oder gGmbH verfügt über eine Gesellschafterriege und eine Geschäftsführung und ist deshalb gegenüber einem Verein wesentlich schlanker und effizienter.
Vor allem deshalb wurde aus Gründen der für den schnellen und kontinuierlichen Aufbau des RECOVERY COLLEGE AUGSBURG nötigen Geschwindigkeit und Effizienz kein Verein gegründet, sondern eine gUG.
Darüber hinaus erleichtert diese Rechtsform auch die Schaffung regulärer Arbeitsplätze.

Ist die Gemeinnützigkeit des RECOVERY COLLEGE AUGSBURG vom Finanzamt steuerlich anerkannt?

Ja. Die Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach § 60 AO sind durch die Satzungszwecke geregelt.
Die Satzung der RECOVERY COLLEGE AUGSBURG gUG wurde vom Finanzamt Augsburg-Stadt geprüft und erfüllt alle Voraussetzungen nach § 60 AO.
Damit ist die RECOVERY COLLEGE AUGSBURG gUG berechtigt, steuerlich begünstigte Spenden einzuwerben und Spendenbescheinigungen auszustellen.
Die Bescheinigung des Finanzamtes finden Sie hier.

Darf ein gemeinnütziges Unternehmen Geld verdienen, bzw. Gewinne erwirtschaften?

Ja, und es ist ja auch das Ziel eines Unternehmens, wirtschaftlich erfolgreich zu sein um auch Arbeitsplätze zu schaffen und die Satzungszwecke erfüllen zu können.
Gewinne dürfen erwirtschaftet werden, müssen bei einem gemeinnützigen Unternehmen allerdings im Unternehmen verbleiben. Gewinnausschüttungen an Geschäftsführer/Gesellschafter sind strikt untersagt und können zum Verlust der Gemeinnützigkeit führen. Rücklagen dürfen gebildet werden, unterliegen allerdings bestimmten steuerlichen Vorschriften, die eingehalten werden müssen.

Wer überwacht und kontrolliert die satzungsgemäße Verwendung der Gelder/Spenden?

Die satzungsgemäße Verwendung der Gelder/Spenden wird kontrolliert durch:
Die Geschäftsführung
Den Experten-Beirat
Den Steuerberater der Gesellschaft
Das Finanzamt Augsburg-Stadt

Die Dokumentation erfolgt durch den Jahresabschluss und einen Rechenschaftsbericht.
Unser Vorbild diesbezüglich ist das deutsche Kinderhilfswerk www.dkhw.de

Der Steuerberater der RECOVERY COLLEGE AUGSBURG gUG ist eine renommierte Augsburger Steuerberater- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft: www.hb-plus.tax, vertreten durch Herrn Heinz Hielscher

Darüber hinaus strebt das RECOVERY COLLEGE AUGSBURG den Erwerb des Spendensiegels des DZI (Deutsches Sozialinstitut für soziale Fragen) an. Der Vorlauf dafür beträgt allerdings zwei Jahre.

Wie soll sich das RECOVERY COLLEGE AUGSBURG am Anfang und auf Dauer finanzieren?

Die dauerhafte und nachhaltige Finanzierung des Unternehmens steht auf mehren Säulen:

  • Spenden von Gründungsspendern und Gründungspaten
  • Spenden von Privatpersonen und Unternehmen
  • Einnahmen aus Veranstaltungen und Seminaren
  • Einnahmen aus den zertifizierten RECOVERY-COACHING-PROGRAMMEN
  • Unterstützung durch Stiftungen und Institutionen
  • Crowd-Funding
  • staatliche und europäische Förderprogramme
  • Etc.

Genauere Aufschlüsse über die Zusammensetzung der Finanzierung werden sich aus dem Businessplan ergeben, der während der Start-up-Phase erarbeitet wird.

Wohin soll sich das RECOVERY COLLEGE AUGSBURG entwickeln?

Das RECOVERY COLLEGE AUGSBURG soll sich grundsätzlich zu einem vollwertigen und zertifizierten psychosozialen Pflegedienst für psychisch erkrankte Menschen entwickeln.
Der Fokus liegt neben dem Betrieb einer Bildungs- und Beratungsstätte vor allem auf der Entwicklung und Durchführung der RECOVERY COACHING PROGRAMME.
Diese Programme sollen durch Kostenträger, wie z. B. die Deutsche Rentenversicherung und/oder Krankenkassen anerkannt, zertifiziert und auch abrechnungsfähig (auf Rezept) sein.

Was ist die Vision des RECOVERY COLLEGE AUGSBURG?
  • Ein erfolgreiches, nachhaltiges und solide finanziertes Sozialunternehmen zu werden, das kontinuierlich und gesund wachsen kann
  • Innovative, wirksame und zertifizierte Coaching-Programme zu entwickeln und zu etablieren und damit möglichst vielen Menschen mit psychischen Erkrankungen auf ihrem Weg zur Genesung zu helfen, zu unterstützen und zu begleiten
  • Wissensvermittlung rund um die Themen psychischer Gesundheit durch ein hochwertiges Bildungsangebot anzubieten
  • Mindestens 10 Vollzeit- und/oder Teilzeitarbeitsplätze zu schaffen
Wie sind die weiteren Entwicklungsschritte des RECOVERY COLLEGE AUGSBURG geplant?

In erster Linie geht es jetzt darum, die Anschubfinanzierung für ein Jahr z. B. durch Gründungspaten sicherzustellen, damit die weiteren Entwicklungsschritte und insbesondere das RECOVERY COACHING PROGRAMM erarbeitet und etabliert werden können.